Betriebsausgaben, Geschenke
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Leasing
„Laufende Leasingraten sind Betriebsausgaben, wenn die geleasten Gegenstände zu Ihrem Betriebsvermögen gehören. Eine angemessene Leasing-Sonderzahlung bei Abschluss des Leasingvertrags dürfen Sie in Ihrer Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.“
§ 4 EStG hier in der aktuellen Fassung
„Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat; einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich. “
