Betriebsausgaben, Pauschalen
Weiterführende Informationen zum Thema
„des Großen Konz 2007 genannten Pauschalen ansetzen. Sind Sie längerfristig an Bord untergebracht, können Sie nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs dieselben Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate nach Verlassen des Heimathafens geltend machen. Dies gilt für alle Fahrten, die nach Rückkehr in den Heimathafen angetreten werden. Bei längeren Fahrten können Sie daher jeweils drei Monate lang für jeden Tag die Verpflegungspauschalen ansetzen.“
„Verkehrsmittelabhängige Pauschalen mit dem (wie früher) höchsten Abzug bei Nutzung eines PKW führen doch letztlich dazu, dass der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung immer das Kreuz bei PKW-Nutzung setzt. Die Nachweispflicht führt bei großen Entfernungen dann zu haarsträubenden Begründungen, vielfach erlogenen Nutzungsbescheinigungen von Eltern, Großeltern usw. Kaum einem Bürger ist doch klar, dass er mit diesem Kreuz oder dem Verschweigen einer Fahrgemeinschaft schnell eine Straftat begeht.“
„Damit Sie sich in Ihrer neuen Zuflucht auch wohlfühlen und Sie nicht das Heimweh packt, können Sie auch notwendige Anschaffungen für die neue Heimstatt absetzen. Im Rahmen der Pauschalen des Bundesumzugskostengesetzes und natürlich nur, wenn der Umzug beruflich veranlaßt ist. Das Gesetz sieht die Absetzbarkeit von 75% der Kosten für die Anschaffung von Kochherden, Öfen und anderen Heizgeräten vor. Mit der Infrarotfernbedienung für die Doppelgarage wird´s also wieder nix.“
„Im Gegensatz zu den Kalenderjahren vor 1997 können bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungs- oder Weiterbildungsstätte keine 0,30 EUR mehr je Fahrtkilometer berücksichtigt werden. Es sind ab 1997 nur noch die Pauschalen wie bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,30 EUR / Entfernungskilometer; 0,30 EUR für die ersten 10 KM) abzugsfähig.“
„Pauschal ist für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises des Wagens im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen anzusetzen. Statt dieser pauschalen Abrechnung können Sie mit Ihrem Arbeitgeber aber auch ein anderes Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Nutzungswerts vereinbaren.“
„Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 Â? Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.“
„Wirtschaftlich werden damit im Ergebnis nur 95 % der Beteiligungserträge von der Steuer freigestellt. Hat die Körperschaft im Zusammenhang mit den Beteiligungen gar keine oder geringere Aufwendungen als diese fiktiven 5 %, erhöht sich ihr Einkommen gleichwohl um den pauschalen Betrag von 5 %.“
„Wer regelmäßig Dienstreisen unternehmen muss, kann am Jahresende mit einer üppigen Erstattung vom Finanzamt rechnen. Damit Sie keinen Cent verschenken, sollten Sie genau wissen, welche Kosten Sie absetzen dürfen und welche Pauschalen Sie dabei ansetzen können.“
„GF-Vertrag stünden ihm nur die RKO-Erstattungen zu, mit welchen er auch belastet sei. Die Abrechnung von den pauschalen KM-Geld und Verpfl.pauschalen sei unzulässig gewesen. Die RKO-Erstattungen seien in voller Höhe VGA !!!“
„Sonstige Umzugskosten sind unter anderem die nachzuweisenden Kosten für Inserate, den Umbau von Öfen und Herden, das Anpassen von Vorhängen, Telefonkosten und Ummeldegebühren. Pauschalen gibt es hierfür allerdings nicht.“
„Wir können hier nur einige Beispielswerte nennen. Trotz des gestiegenen USt-Satzes auf 19 % wurden die pauschalen Vorsteuersätze außer bei Land- und Forstwirtschaft nicht angehoben.“
„Mit einer Eintragung einer pauschalen Spende in der Steuererklärung ohne entsprechenden Nachweis kann man bei der Finanzverwaltung mittlerweile leider nicht mehr punkten.“
„Sachzuwendungen an Geschäftspartner (bis zur Höchstgrenze) werden als Betriebsausgabe anerkannt, die pauschalen Steuern nicht.“
„Bei so genannten gemischt veranlassten Kosten, die sowohl durch die steuerfreie als auch durch die steuerpflichtige Tätigkeit veranlasst sind, scheidet eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs grundsätzlich aus, wenn sie ihren primären Anlass im steuerfreien Bereich haben. Werden z.B ...“
„Ermittlung des Privatanteils mit der pauschalen 1 %-Methode“