Betriebsausgaben, Vorweggenommene
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wenn Sie auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder einem neuen Arbeitsplatz sind, werden Ihre Ausgaben für Fotokopien, Fotos oder Fahrten als "vorweggenommene" Werbungskosten betrachtet. Wenn sich das nicht gleich im ersten Jahr steuermindernd auswirkt, weil Sie vielleicht noch gar keinen oder einen zu niedrigen Arbeitslohn beziehen, bleiben Ihnen die Ausgaben für die kommenden Jahre erhalten.“
„Im entschiedenen Fall hatte ein Steuerpflichtiger beantragt, vor dem Jahre 2005 geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit ihrem vollen Betrag als vorweggenommene Werbungskosten bei den ? späteren ? Alterseinkünften (insbesondere der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen) abzuziehen ...“
„Das gilt auch dann, wenn Sie gerade keiner Beschäftigung nachgehen, sich jedoch in Ihrem Arbeitszimmer auf die künftige Erwerbstätigkeit vorbereiten. Das nennt man dann "vorweggenommene" Werbungskosten.“