Betriebseinnahmen
Weiterführende Informationen zum Thema
„(4) 1Die Absätze 1 bis 4 finden entsprechende Anwendung bei der Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 3.2Wirtschaftsgüter, für die ein Ausgleichsposten nach Absatz 1 gebildet worden ist, sind in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.3Der Steuerpflichtige hat darüber hinaus Aufzeichnungen zu führen, aus denen die Bildung und Auflösung der Ausgleichsposten hervorgeht ...“
„Dabei sollte wiederum die Maxime gelten: lieber kleckern als klotzen, denn Rechnungsbeträge über 410 EUR sind nur über Jahre verteilt als Betriebsausgaben geltend zu machen. Wenn Sie jedoch auch Ihren Mitarbeitern etwas in Rechnung stellen, diese also für das Essen bezahlen, handelt es sich um glasklare Betriebseinnahmen. Und die müssen natürlich ebenfalls fein säuberlich in der entsprechende Rubrik Ihrer überschußrechnung vermerkt werden ...“
„Für verschiedene Tätigkeitsbereiche können Sie einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Betriebseinnahmen pauschal als Betriebsausgabe ansetzen, ohne Ihre tatsächlichen Betriebsausgaben nachweisen zu müssen. Ein pauschaler Abzug ist nicht möglich, wenn Sie für Ihre Tätigkeit den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten. Die wichtigsten Betriebsausgabenpauschalen sind (LfSt Bayern vom 31.10.2005, DStR 2005 S ...“
„Schließt ein Kommanditist eine Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall ab, so sind weder die Versicherungsprämien Betriebsausgaben noch führen die Versicherungsleistungen zu Betriebseinnahmen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist. EStG § 4 Abs. 4; Urteil vom 10.4.1990 VIII R 63/88; Vorinstanz: FG Münster “
„(5) 1Die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch den Steuerabzug als abgegolten.2Satz 1 gilt nicht, wenn die Einkünfte Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind oder 1.“
„1 EStG anzuwenden; Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der folgenden Vereinfachungsregelungen erfüllen, gelten dabei als land- und forstwirtschaftlich. Bei der Ermittlung der in den folgenden Absätzen aufgeführten Umsatzgrenzen ist von den Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer) auszugehen.“
„1 und 3 in Verbindung mit Absatz 1, die Absetzungen für Abnutzung, die Abschreibungen sowie die Beträge nachzuweisen, die nach § 6b Abs. 3 in Verbindung mit Absatz 1 als Betriebsausgaben (Abzug) oder Betriebseinnahmen (Zuschlag) behandelt worden sind.“