Betriebseröffnungsbogen
Der Betriebseröffnungsbogen ist der "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" Ihres zuständigen Finanzamtes und dient der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Ihres Gewerbes. Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch Post vom Finanzamt, welche Ihre Steuernummer und den Betriebseröffnungsbogen enthält. In diesem müssen Sie - wie schon bei der Gewerbeanmeldung - verschiedene Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Unternehmung machen. Diese umfassenden Angaben sind erforderlich, um die konkreten steuerlichen Schlussfolgerungen (Vorauszahlungen etc.) ziehen zu können.
Download Betriebseröffnungsbogen:
Bundesfinanzverwaltung - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Weiterführende Informationen zum Thema
keim.de - Gründerguide - Die Amtswege
„Bei der Gewerbeanmeldung meldet die Gewerbeanmeldestelle Ihre Gründung beim zuständigen Finanzamt. Diese kommt mit den Betriebseröffnungsbogen und Ihrer Steuernummer auf Sie zu. Gleichzeitig wird auch Ihre Anmeldung an die Gewerbesteuerstelle der Kommune weitergegeben. Im Betriebseröffnungsbogen werden Sie auch zu den erwarteteten Gewinnen gefragt. Es liegt natürlich auf der Hand, diesen als möglichst gering einzuschätzen. Allerdings werden dann später, hoffentlich, erhebliche Nachzahlungen fällig. “
finanzinform.de - Folgen der Gewerbeanmeldung
„Im Betriebseröffnungsbogen wird außerdem nach dem im ersten Jahr zu erwartenden Gewinn gefragt. Hierbei sollten Sie recht vorsichtig sein und auf keinen Fall zu hohe Erwartungen angeben. Andernfalls könnte das Finanzamt von Anfang an Steuervorauszahlungen von Ihnen fordern. Da die meisten Gründer in der ersten Zeit noch kaum Gewinne erzielen, wird hier in der Regel eine Null eingetragen. Das heißt, Sie teilen dem Finanzamt mit, dass Sie im ersten Geschäftsjahr noch keinen Gewinn erwarten und müssen somit auch keine Steuern vorauszahlen.“