Betriebsfinanzamt
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Zuständig ist das Feststellungsfinanzamt
„Das Feststellungsfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die gemeinschaftliche Immobilie (Lagefinanzamt) bzw. gewerbliche Betriebsstätte (Betriebsfinanzamt) liegt bzw. von dessen Bezirk aus die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird bzw. die Verwaltung der sonstigen gemeinschaftlich erzielten Einkünfte ausgeht.“
steuernetz.de - Wie ermittelt sich die Gewerbesteuer?
„Ihr Betriebsfinanzamt erteilt Ihnen hierüber einen Gewerbesteuermessbescheid. Auf diesen Messbetrag, der auch der Gemeinde mitgeteilt wird, erhebt diese einen sog. Gewerbesteuerhebesatz.“