Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Betriebs-Pkw
Weiterführende Informationen zum Thema
„Diese vorteilhafte Regelung hatte kürzlich der Bundesfinanzhof bei Selbstständigen für außerbetriebliche Fahrten mit einem Betriebs-Pkw gekippt. Nach Auffassung des BFH sind mit der 1 %-Regelung nur rein private Fahrten abgegolten, die dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, z. Urlaubs-, Wochenend- und andere Freizeitfahrten, Fahrten zum Arzt oder zu anderen privaten Terminen.“
„Das ist z.B. der Fall bei einem Unfall mit Ihrem Betriebs-Pkw. Schmerzensgeld und die Erstattung von Krankheitskosten sind dagegen nicht steuerpflichtig, weil sie immer dem privaten Bereich zugerechnet werden.“