Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Betriebsrente
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Kürzung des Vorwegabzugs auch in Höhe des Anteils ihrer Altersversorgung erfolgt demnach nicht aufgrund ihrer aktive Tätigkeit im Veranlagungszeitraum 2004, sondern aufgrund ihres früheren Arbeitsverhältnisses bei der XY GmbH. Die ihnen in 2004 zugeflossenen Betriebsrente haben sie über den Zeitraum ihrer früheren aktiven Beschäftigung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung erworben. Somit haben sie die Beiträge nicht in voller Höhe selbst getragen.“
„Oftmals wird im Verlaufe von Beratungs- und Verkaufsgesprächen zur Einführung einer Betriebsrentenversorgung per Entgeltumwandlung dem Personalentscheider/ Unternehmer vermittelt, dass auch der Arbeitgeber einen wesentlichen monetären Vorteil durch die Einsparung von Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen dadurch erzielt, dass er diese nicht mehr abzuführen habe. Als Wirtschaftsjournalist frage ich mich, ob diese Auffassung zutreffend ist ...“
„Das für die bAV grundlegende Betriebsrentengesetz ermög-licht den Abschluss der bAV allen Arbeitnehmern, es sei denn, der maßgebliche Tarifvertrag würde diese Versor-gungsform nicht gestatten. Letzteres kommt mittlerweile nicht mehr vor - im Gegenteil: Tarifverträge fördern heutzu-tage in den meisten Fällen die Vereinbarung von Betriebs-renten.“
„Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, ist dank staatlicher Förderung für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit während des Berufslebens zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ein finanzielles Polster fürs Alter aufzubauen.“