Betriebsschuld
Weiterführende Informationen zum Thema
ErbStH 2003 - Ãbersicht
„Die geleistete Anzahlung von 500.000 EUR hat den Wert des Betriebsvermögens gemindert. Die Verbindlichkeit über den Restkaufpreis ist nicht als Betriebsschuld, sondern als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig (> § 103 BewG , R 120 ) ...“