Betriebsstätte, Im Ausland
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Abzug entfällt unabhängig davon, ob der maßgebliche Umsatz nach dem Umsatzsteuerrecht des Staates, in dem er bewirkt wird, steuerpflichtig ist oder als steuerfreier Umsatz zum Vorsteuerabzug berechtigt, da sich der Ausschluss vom Vorsteuerabzug ausschließlich nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht beurteilt. Bei einer Grundstücksvermietung im Ausland ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr ...“
„Erzielen Sie Verluste, die nicht unter den Katalog des § 2a Abs. 1 EStG fallen - wie z.B. Verluste aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus »aktiver« gewerblicher Betriebsstätte gemäß Â§ 2a Abs. 2 EStG -, dürfen Sie diese auch bei Ihren inländischen Einkünften berücksichtigen: Liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat (Inland), darf der Verlust mit positiven inländischen Einkünften verrechnet und in den Verlustausgleich einbezogen werden ...“
„Lizenzgebühren für die Verwertung gewerblicher Schutzrechte und Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten, deren Empfänger im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr ...“
„Wird der Steuerpflichtige bei seiner individuellen betrieblichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig, gilt Satz 2 entsprechend; dabei ist allein die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung maßgebend ...“