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das Steuer-Kompendium
Betriebsstätte
Weiterführende Informationen zum Thema
„Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn ein Selbstständiger beruflich außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner Betriebsstätte tätig wird. Darunter fallen Ihre Fahrten zu den Kunden, da Sie bei den Kunden ja wohl kaum Ihre Betriebsstätte haben. Somit sind die Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen abzurechnen.“
„Hierbei ist die Zeit, die auf betriebliche oder berufliche Fahrten, wie z. auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte entfällt, nicht in die Ermittlung der Zeit der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit einzubeziehen.“