Betriebsveranstaltungen
Weiterführende Informationen zum Thema
Richtlinie 19 LStR 2008 hier in der aktuellen Fassung
„Absatzes 2 Satz 4 Nr. 2 und 3, die gesondert zu werten sind. Bei mehr als zwei gleichartigen Veranstaltungen kann der Arbeitgeber die beiden Veranstaltungen auswählen, die als übliche Betriebsveranstaltungen durchgeführt werden. Unschädlich ist, wenn ein Arbeitnehmer an mehr als zwei unterschiedlichen Veranstaltungen teilnimmt, z. B. ein Jubilar, der noch im selben Jahr in den Ruhestand tritt, nimmt an der Jubilarfeier, an einem Pensionärstreffen und an einem Betriebsausflug teil.“
Wissen, Forum, Kontakte für Financeprofis - haufe.de/finance
„die Grenzen gelten auch in 2008: Nach R 19.5 LStR 2008 sind im Rahmen von bis zu 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr Geschenke bis jeweils 110 EUR steuerfrei möglich. Ansonsten gibt es nach wie vor die Möglichkeit der Aufmerksamkeiten nach R 19.6 LStR 2008, also Sachzuwendungen bis 40 EUR.“
SteuLi - Ausgabe 143 vom 05.03.2006 (Themen u.a.: Ordnungsmässigkeit eines Fahrtenbuch
„Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine derartige Reise sind insgesamt kein Arbeitslohn, wenn die dem Betriebsveranstaltungsteil zuzurechnenden, anteiligen Kosten die für Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht übersteigen ...“
steuernetz.de - Die Online-Zeitung für Steuern, Recht, Finanzen
„355); sie sind mit den üblichen, um die üblichen Preisnachlässe geminderten Endpreisen zu bewerten, soweit sie zum AL gehören (z. B.3Mahlzeiten bei unüblichen Betriebsveranstaltungen und Bewirtungen aus anderem Anlaß, die keine Aufmerksamkeiten sind).“
Haufe.de - Produkte zu Wirtschaft, Recht, Steuern
„Wichtige Änderungen durch die Rechtsprechung 2006: Besteuerung der Gewinne durch Zweigniederlassungen, Rücklagenmanagement zur Mobilisierung von Körperschaftsteuerguthaben ist nicht rechtsmissbräuchlich, neue Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen“
Wissen, Forum, Kontakte für Personalprofis - haufe.de/personal
„– Liegt überhaupt eine „Betriebsveranstaltung“ vor? Betriebsveranstaltungen sind z. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Die Veranstaltung muss jedoch allen Arbeitnehmern des Betriebs offen stehen (vgl.“
SteuerThek: nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn
„übliche Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, Aufmerksamkeiten und die Beteiligung des Arbeitnehmers an einer geschäftlich veranlaßten Bewirtung betriebsfremder Personen,“
steuernetz.de - Die Online-Zeitung für Steuern, Recht, Finanzen
„Handelt es bei der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen i.H.v. 110,00 sowie der Grenze vvon 40,00 EUR für Aufmerksamkeiten um Brutto- oder Nettobeträge.“
Richtlinie 19 LStR 2008 hier in der aktuellen Fassung
„ R 19.5Â LStR 2008 - R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen “