Betriebsvermögen, Arbeitszimmer
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Steuerpflicht bei Vermietung oder beruflicher Nutzung
„Voraussetzung für die Steuerpflicht ist, dass die Immobilie vor dem Verkauf wie folgt genutzt wurde: vermietet, unentgeltlich überlassen an Dritte (auch an unterhaltsberechtigte Angehörige oder an ein Kind, für das kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag bestand), gewerblich (Büro) bzw. beruflich (Arbeitszimmer), leer stehend, aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts oder als unbebautes Grundstück.“