Bewirtungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„[26.06.2007] - Bei Bewirtungskosten sind die Finanzämter besonders knauserig. Auch bei offensichtlich beruflichen Veranstaltungen suchen sie eine private Mitveranlassung, um die Kosten streichen zu können. Dabei hat der Bundesfinanzhof klar gestellt: Untergeordnete private Interessen muss das Finanzamt tolerieren, wenn die Gesamtumstände auf einen beruflichen Anlass schließen lassen.“
„Die meisten Geschäftsbeziehungen sind aber auch ganz zentral von Essen und Trinken geprägt. Bewirtungskosten sind damit Betriebsausgaben, wenngleich das Finanzamt hier immer strengere Maßstäbe anlegt. Zum Beispiel ist es nicht besonders klug, die Geschäftsfreunde zu Hause zu bewirten. Denn dann bleiben Sie nicht nur auf einem Spülberg sitzen.“
„Ihre Aufwendungen für Bewirtung und/oder für Geschenke können unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich vorrangig auf die Bewirtungskosten; sie gelten jedoch entsprechend auch für Geschenkkosten.“
„Im Anschluss an die Veranstaltung fand im Offiziersheim ein Empfang statt. Die Bewirtungskosten wurden teilweise vom Stpfl. übernommen. Das FG Köln hatte die Werbungskosten nicht zum Abzug zugelassen (FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 4506/02, EFG 2004 S.“
„Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers bei variablen Bezügen abziehbar? 27.06.2007“
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