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das Steuer-Kompendium
Bezüge
Weiterführende Informationen zum Thema
„Erhält der Steuerpflichtige zur unmittelbaren Förderung seiner Ausbildung oder Weiterbildung steuerfreie Bezüge, mit denen Aufwendungen zur Ausbildung im oben genannten Sinne abgegolten werden, so entfällt insoweit der Sonderausgabenabzug (BFH-Urteil vom 4.3.1977 - BStBl 1977, Teil II, Seite 503). Das gilt auch dann, wenn die zweckgebundenen steuerfreien Bezüge erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahrs gezahlt werden ...“
„Ein sonstiger Bezug ist der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z.B.:“