Computer, Internet
Weiterführende Informationen zum Thema
„schriftliche Bewerbungen: Ausgaben für Passfoto, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Schnellhefter, Klarsichthüllen, Briefpapier, Briefumschlag, Briefporto, fremde Schreibarbeiten usw. Schreiben Sie Ihre Bewerbungen mit Ihrem Computer, können Sie von den Anschaffungskosten des Computers den entsprechenden Anteil der Nutzung steuerlich geltend machen;“
„Zur beruflichen Nutzung eines Computers gehört insbesondere die Erledigung beruflicher Aufgaben zu Hause, Einsatz für die selbstständige Tätigkeit, Fortbildung oder Umschulung (Hessisches FG vom 11.2.1988, EFG 1988 S. 467), Erwerb von beruflich notwendigem EDV-Grundwissen (BFH-Urteil vom 15.1.1993, VI R 98/88, BStBl. 1993 II S. 348), Erstellung von Bewerbungsschreiben, Verwaltung von Immobilienbesitz oder Kapitalvermögen, berufliche Internetnutzung (z.B ...“
„Sind Sie zu Voranmeldungen verpflichtet, müssen Sie diese ab 2005 per Elster via Internet ans Finanzamt senden (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG). Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt aber auf Antrag noch die Abgabe auf Papier gestatten - zum Beispiel, wenn der Antragsteller weder Computer noch Internetzugang hat (BMF-Schreiben vom 29.11.2004, BStBl. 2004 I S. 1135).“
„Damals blühte der Kaffeeschmuggel. Auch heute laufen Tausende Strafverfahren gegen Kaffeefreunde, die ihren italienischen Espressokaffee über das Internet aus dem Ausland gekauft haben.“
„Steuerprogramm auf CD-ROM, SteuerKompass (740 Seiten), Programmhandbuch (112 Seiten), Belege-Sammelbox, Internet Explorer 6.0 oder Firefox 2.0 (oder höher).“