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das Steuer-Kompendium
Computer
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Redaktion liegt ein "ausgefallenes" Urteil des Landgerichts Offenburg vor. Es handelt sich um ein Urteil vom 12.8.1995 mit dem Aktenzeichen 2 O 149/93: Eine Finanzbeamtin hatte durch eine falsche Eingabe am Computer eine zu hohe Einkommensteuervorauszahlung für einen Steuerzahler verursacht. Der Steuerzahler wehrte sich gegen die überhöhten Vorauszahlungen, indem er einen Steuerberater beauftragte den Steuerbescheid zu prüfen und Einspruch einzulegen ...“
„ Mit diesem Symbol (in der Symbolleiste der Formulare) werden die Formulardaten, d.h. lediglich die in ein Formular eingegebenen Daten, in Form einer XML-Datei an einem beliebigen Ort auf dem Computer gespeichert. Beim Anklicken erscheint ein Hinweis, der neben allgemeinen Informationen zum Speichern zusätzlich das zu speichernde Formular benennt (hier: Formular 5495 Beihilfeantrag) und einen Hinweis auf die Größe des Formulars enthält (hier: 1 KB).“
„Liegt der Fehler ganz offensichtlich auf Seiten des Finanzamtes, sollte man, wie ein Urteil des Landgerichtes Offenburg vom 12.8.1995 (Aktenzeichen 2 O 1949/93) eindrucksvoll belegt, sogar auf Schadensersatz klagen. Im vorliegenden Falle hatte eine falsche Eingabe am Computer eine zu hohe Einkommensteuervorauszahlung bewirkt. Der Steuerbescheid wurde aufgrund des Einspruches des Steuerzahlers berichtigt ...“
„Mobiliar als Arbeitsmittel kann beispielsweise sein: Schreibtisch nebst den dazugehörenden Gegenständen wie Schreibtischstuhl, -sessel, -auflage, -lampe, Papierkorb usw., Bücherregal, Bücherschrank, Beistelltisch, Computertisch, Ablagetisch. Wenn Sie einen Schreibtisch fast täglich für längere Zeit beruflich nutzen, ist ein gelegentlicher privater Gebrauch, etwa zum Briefeschreiben, unbedeutend ...“
„Daher sollten Sie auch im Computersektor windigen Angeboten widerstehen. Einige namhafte Computerhersteller werben so zum Beispiel damit, auf Wunsch zwei getrennte Rechnungen auszustellen: eine, die ein unscheinbares, dann als Arbeitsmittel absetzbares Standardgerät enthält, und eine zweite, die getrennt das Mulitmediazubehör auflistet ...“
„Die Aufwendungen für einen Computer können aber nur dann sofort in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Anschaffungskosten nicht über 410 Euro netto hinausgehen. Wird diese Grenze überschritten, können Kosten nur in Form einer jährlichen Abschreibung (= AfA) berücksichtigt werden. Für einen PC wird hier ein 3-Jahres-Zeitraum angenommen.“
„Um sich hier den Steuervorteil zu sichern, müssen Sie aber unbedingt vermeiden, dass Ihnen das ?wirtschaftliche- Eigentum an diesem Gerät zugerechnet wird. Dies geschieht, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Computer für drei Jahre, also die gesamte übliche Nutzungsdauer eines PCs, ohne weitere Bedingungen überlässt ...“
„Das Muster-Schreiben wird im Datei-Format RTF auf Ihrem Computer gespeichert. Sie können ihn mit allen gängigen Textverabeitungsprogrammen öffnen und weiterbearbeiten. Platzhalter für Ihre individuellen Daten und optionale Inhalte erkennen Sie an eckigen Klammern, zum Beispiel: [Steuernummer].“
„Der Mustereinspruch wird im Datei-Format RTF auf Ihrem Computer gespeichert. Sie können ihn mit allen gängigen Textverabeitungsprogrammen öffnen und weiterbearbeiten. Platzhalter für Ihre individuellen Daten und optionale Inhalte erkennen Sie an eckigen Klammern, zum Beispiel: [Steuernummer].“
„Ein Arbeitnehmer wird hier allenfalls über die Werbungskosten manipulieren können, z.B. in dem er in einem Jahr einen Computer anschafft und diesen innerhalb von 3 Jahren abschreibt. Und wenn die Grenze stark überschritten ist, dann kann es durchaus richtig sein, höhere Werbungskosten zu machen.“
„Der BFH hat entschieden, daß eine geringe private Nutzung eines Arbeitsmittels (z.B. Diktiergerät, Schreibmaschine, Computer) nichts am Charakter der Werbungskosten ändert.“
„Die Arbeitsgemeinschaft Deutschland vergibt kostenlos 20 gebrauchte, und überholte, Computer an Vereine.“
„Computeranschaffung und wo bleibt die mwst?“
„Computer Kauf absetzen/ Gesellschafter GbR“
„Nach den aktuellen Zahlen des Internet-Marktforschungsinstituts Hitwise kann die Suchmaschine Google ihren Marktanteil bei Suchanfragen erneut erhöhen und kommt jetzt auf einen Anteil von über 70 Prozent. “