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das Steuer-Kompendium
Damnum
Weiterführende Informationen zum Thema
„Erhalten Sie Beträge erstattet, die Sie zuvor als Werbungskosten geltend gemacht haben, liegen Einnahmen vor. Hierzu gehören insbesondere rückerstattete Versicherungsprämien, Zuschüsse zu Aufwendungen, die Sie bereits als Werbungskosten abgezogen haben, die anteilige Erstattung eines Disagios (Damnum), wenn Sie den Kreditvertrag vorzeitig beenden, Ersatzleistungen einer Versicherung für einen Vermögensschaden, dessen Beseitigung Sie bereits als Werbungskosten geltend gemacht haben ...“
„Von einem Kreditinstitut oder einem Dritten (z.B. Erwerber) erstattete Damnumbeträge, die als Werbungskosten abgezogen worden sind (>BFH vom 22.9.1994 - BStBl 1995 II S. 118). Dies gilt auch, wenn die Damnumbeträge im Rahmen der Nutzungswertbesteuerung abgezogen worden sind (>BFH vom 28.3.1995 - BStBl II S. 704) ...“