Darlehen, An Angehörige
Weiterführende Informationen zum Thema
„Gesellschafter-Fremdfinanzierung , § 8a KStG: Wenn der zu mehr als einem Viertel beteiligte Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Darlehen gibt, so darf diese die Zinsen nicht steuerlich absetzen, soweit der Darlehensbetrag eine Grenze des anderthalbfachen anteiligen Eigenkapitals (bei spezieller Berechnung desselben für Zwecke des § 8a KStG) überschreitet ...“
„Personengesellschaften - Die Grundsätze des Fremdvergleichs gelten entsprechend für die Verträge einer Personengesellschaft, die von nahen Angehörigen des anderen Vertragspartners beherrscht wird. Hierbei kommt es auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt des jeweiligen Geschäfts und nicht auf die Bezeichnung durch die Vertragsparteien an (>BFH vom 9.5.1996 - BStBl II S. 642) ...“
„dojo.debug("main_template.xpt -- startup code for dojo running"); dojo.require("dojo.io.BrowserIO"); dojo.require("dojo.xml.Parse"); dojo.require("dojo.widget.Widget"); dojo.require("dojo.widget.Parse"); dojo.require("dojo.widget.Manager");“
„Einnahmen aus der Zusatzabgabe aufgrund der Milchgarantiemengen-Regelung sowie der Mitverant wortungsabgaben für Milch und Getreide in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet“
„Zuweisungen an die neuen Bundesländer sowie Berlin (Ost) für betriebl. Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“
„Zuschuss der Europäischen Union für die Durchführung einer Studie "Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Bestandsaufnahme und Perspektiven"“