Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bitte beachten Sie zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2006 folgendes:Unternehmer sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur auf elektronischem Wege über das Internet an das Finanzamt zu senden (§ 41a Abs. 1 EStG bzw. §18 Abs.“
„Hinweis: Die Vordrucke zur Umsatzsteuer 2004/2005 können am PC ausgefüllt werden, sie enthalten jedoch keine Berechnungsformeln und eine Speicherung der eingegebenen Daten ist mit dem Adobe Reader ® nicht möglich.“