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das Steuer-Kompendium
Dauernde Last
Weiterführende Informationen zum Thema
„wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit privaten Vermögensübertragungen, insbesondere bei vorweggenommener Erbfolge, sofern die Leistungen abänderbar sind. Dann sind sie beim Leistungserbringer in voller Höhe als dauernde Last abziehbar. Ist die wiederkehrende Leistung dagegen unabänderlich, handelt es sich um eine beim Empfänger nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtige Leibrente ...“
„Dauernde Lasten sind wiederkehrende, nach Zahl oder Wert nicht gleichmäßige Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger in Geld oder Sachwerten für längere Zeit einem anderen gegenüber auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung zu erbringen hat (BFH-Urteil vom 4.4.1989 - BStBl 1989, Teil II, Seite 779) ...“
„Wir überlegen eine fremdvermietete Immobilie auf ein Kind vorzeitig zu übertragen/schenken. Als Gegenleistung soll eine monatliche Rente (dauernde Last) vom Kind an die Mutter gezahlt werden.“
„Da der Erbbauzins neben dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung auch einen Zinsanteil enthält, stellt sich die Frage, ob ggf. dieser Anteil als dauernde Last abzugsfähig ist.“
„Entweder beanspruchen Sie den Pflegepauschbetrag von 924 EUR im Jahr, oder Sie machen die tatsächlichen Aufwendungen für die Pflege Ihrer Angehörigen als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend. Bevor Sie sich aber entscheiden, sei darauf hingewiesen, daß bei der zweiten Abrechnungsvariante Ihnen wieder eine zumutbare Belastung gestrichen wird. Vor- und Nachteile sind also im Einzelfalle abzuwägen. Berechnung sollte daher zwar nicht Antrieb, aber Grundlage Ihres Engagements sein.“
„Alleinerziehendenentlastungsbetrag“
„Bewertung erbbaurechtbelasteter Grundstücke für Schenkungsteuer“