Dienstleistung, Haushaltsnahe
Weiterführende Informationen zum Thema
„[09.01.2008] - Haben Sie die Leistungen eines technischen Prüfdienstes in Anspruch genommen? Dann will die Finanzverwaltung Ihnen nicht die Steuerförderung für haushaltsnahe Hilfen gewähren. Und das, obwohl diese Dienstleistung alle Voraussetzungen erfüllen, die das Gesetz nennt. Mit unserem Muster-Einspruch können Sie sich gegen die ungerechtfertigte Behandlung wehren.“
„Sie dürfen steuerbegünstigte haushaltsnahe Arbeiten durch einen Handwerksbetrieb oder einen sonstigen selbstständigen Dienstleister ausführen lassen (§ 35 a Abs. 2 EStG). Ob der Handwerksbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist, spielt keine Rolle.“