Dienstverhältnis
Weiterführende Informationen zum Thema
„Auch wenn Sie innerhalb ein und desselben Betriebes den Job wechseln, können Sie unter Umständen eine steuerfreie Abfindung einstreichen. Voraussetzung ist, daß sie das eine Dienstverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber ganz offiziell beendet haben und nun zu wesentlich anderen Bedingungen Ihren neuen Aufgaben entgegensehen. Die Versetzung von der Pförtnerloge in die Vorstandsetage kann daher hierunter gefaßt werden, die vom Sturm ins Mittelfeld hingegen nicht ...“
„Ob und zu welchem Zeitpunkt das Dienstverhältnis aufgelöst worden ist, ist nach bürgerlichem Recht bzw. Arbeitsrecht zu beurteilen (BFH- Urteile vom 13.10.1978 - BStBl 1979, Teil II, Seite 155, und vom 11.1.1980 - BStBl 1980, Teil II, Seite 205). Die Auflösung ist vom Arbeitgeber veranlaßt, wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat.“
„Deshalb können Werbungskosten auch im Hinblick auf ein früheres Dienstverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1960 - BStBl 1961, Teil III, Seite 20) und auf ein künftiges Dienstverhältnis (vgl. BFH-Urteile vom 4.8. und 3.11.1961 - BStBl 1962, Teil III, Seite 5 und Seite 123) entstehen.“