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das Steuer-Kompendium
Dividenden
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Anrechnungshöchstbetrag kappt dann die anrechenbare ausländische Steuer zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Vergleichbares gilt bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens, wenn die von den vollen ausländischen Dividenden erhobene Quellensteuer höher ist als die von den halben Dividenden erhobene deutsche Steuer. Ãbersteigt die ausländische Steuer den Anrechnungshöchstbetrag, kann für den übersteigenden Teil kein »Anrechnungsvor- oder Anrechnungsrücktrag« erfolgen ...“
„bei schadensfreiem Verlauf der Haftpflichtversicherung, so können im Jahr der Rückvergütung geleistete Versicherungsbeiträge der gleichen Art nur insoweit als Sonderausgaben berücksichtigt werden, als sie die rückvergüteten Beträge übersteigen. Dividenden, überschußanteile und sonstige Vergütungen, die bei Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall von dem Versicherer ausgezahlt werden, mindern ebenfalls im Jahr der Auszahlung oder Gutschrift die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge.“
„Schöpfen Sie Ihre Sparer-Freibeträge bereits voll aus? Dann könnte es sein, dass Sie wegen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens, also der nur hälftigen Besteuerung der Erträge, renditestarke Aktien mit Dividendenausschüttung den hochverzinslichen Wertpapieren vorziehen sollten. Hier ist jedoch ein Gespräch mit dem Anlageberater Ihrer Bank zu empfehlen.“
„Diese Beträge kommen in Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zum Zuge. Beispielsweise bei Dividenden aus Aktien könnten Beträge dieser Art anfallen. Hier haben die Kreditinstitute, die die Dividenden, Zinsen, .auszahlen oder aber die auszahlende Gesellschaft selbst Bescheinigungen über die o.g.“
„1 des Solidaritätszuschlagsgesetzes um die anzurechnende oder vergütete Körperschaftssteuer gemindert. Da Dividendenzahlungen in der Regel mit dieser Steuer verbunden sind, rentiert sich also die Angabe der Zinseinkünfte in jedem Fall. Wer sich also bei der Anlage KSO Arbeit spart, spart zwar Geld. Aber nicht sich, sondern dem Staat.“
„Die Entscheidung, wann Veräußerungen erfolgen, ist nicht mehr von steuerlichen Ãberlegungen (Halten über die Jahresfrist bei positiver Entwicklung, Verlustrealisierung vor Ablauf der Jahresfrist) abhängig. Für das steuerliche Gesamtergebnis spielt beim Kleinanleger auch die Dividendenpolitik der Körperschaft keine Rolle mehr.“
„(2) 1Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu (Absatz 1), der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist ...“
„Die Zinsen aus Sparguthaben, Bausparguthaben, Festgeldanlagen, Bundesschatzbriefen, usw. sind ebenso zu erfassen wie die Dividenden aus Aktienbesitz. Auch der Begriff des sogenannten Gewinnanteils wird unter Umständen verwendet. Allgemein gilt:“
„Dividenden werden in Deutschland mit 20 Prozent besteuert. Die Steuer für Zinsen aus Kapitalanlagen liegt bei 30 Prozent, für Tafelgeschäfte bei 35 Prozent. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent fällig.“
„des Gewinns aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 20 Abs.“
„Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich “
„die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie von einer Person bezogen werden, die in diesem Staat nicht auf Grund ihres Wohnsitzes, ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Sitzes oder eines ähnlichen Merkmals unbeschränkt steuerpflichtig ist ...“