Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Geben Sie alle Werbungskosten im Bereich Werbungskosten an, also auch die Werbungskosten, die sich auf Österreich beziehen. Schauen Sie dort mal insbesondere in die Bereiche "Umzugskosten" und "Doppelte Haushaltsführung".“
„Hat ein doppelter Haushalt berufliche Gründe, gehören sowohl die Aufwendungen für den Umzug in die Zweitwohnung als auch für die Beendigung der doppelten Haushaltsführung zu den abzugsfähigen Mehraufwendungen .Bei Aufgabe der Familienwohnung kommt es auf die Zeitspanne zwischen Begründung des zweiten Haushalts und dem Umzug an den Arbeitsort nicht an ...“
„Den Wohnsitz an seinem Heimatort behielt er bei. Für die Kosten der doppelten Haushaltsführung machte er die gesetzlichen Pauschbeträge als Werbungskosten geltend. Nach Ansicht des Finanzamts verblieben dem Kläger für die Lebensführung nur unzureichende Beträge; es sei deshalb von einer unzutreffenden Besteuerung auszugehen ...“
„Die umzugskostenrechtliche Beschränkung einer Mietausfallentschädigung für den bisherigen Wohnungsvermieter gilt nicht für den Werbungskostenabzug (>BFH vom 1.12.1993 - BStBl 1994 II S. 323).“
„Programm immer noch fehlerhaft bei doppelter Haushaltsführung (Beitrag #1)“
„Mehraufwand bei doppelter Haushaltsführung“