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das Steuer-Kompendium
Ehegatten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Diesem Abzug entgeht man durch die Erteilung eines oder mehrerer Freistellungsaufträge. Mit der in den letzten Jahren vorgenommen Verringerung des so genannten Sparer-Freibetrags (für 2006: 1.370 Euro für Ledige und 2.740 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten; für 2007: 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten) wird die Luft für Freistellungsaufträge natürlich immer dünner.“
„Es ist nicht erforderlich, dass in der Wohnung am Ort des eigenen Hausstands hauswirtschaftliches Leben herrscht, z. B. wenn der Arbeitnehmer seinen nicht berufstätigen Ehegatten an den auswärtigen Beschäftigungsort mitnimmt oder der Arbeitnehmer nicht verheiratet ist. Die Wohnung muss außerdem der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein (> R 9.10 Abs ...“
„Ehegatten können wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Geben Sie unten Ihre Daten ein und finden Sie heraus welche Steuerklassen-Kombination für Sie am günstigsten ist. “
„Den muss es aber nicht geben. Wenn Sie sich nämlich verpflichten, den steuerlichen Nachteil des anderen Ehegatten auszugleichen, steht der Zustimmung eigentlich nichts mehr im Weg, und der Steuervorteil bleibt erhalten - wenn auch etwas kleiner. Der Empfänger hat im Ãbrigen kein Recht auf Beteiligung an Ihrem steuerlichen Vorteil. Gibt es Streit?“
„Das Entstehen einer Zahlungsverpflichtung ist nicht ausreichend. Soweit es sich um zusammenveranlagte Ehegatten handelt, ist es im Regelfall gleichgültig, ob die Sonderausgaben vom Ehemann oder von der Ehefrau getragen wurden. Im übrigen ist jedoch zu beachten, daß nur die eigenen Sonderausgaben berücksichtigt werden können ...“
„Komplizierteste Sachverhalte werden anschaulich dargestellt: die Brutto- oder Nettolohn-Berechnung, die Berechnung von Einmalbezügen und Abfindungen, die Gestellung eines Dienstfahrzeuges, die verschiedenen Varianten einer Direktversicherung und die Ermittlung der günstigsten Steuerklassen-Kombination für Ehegatten.“
„in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht;5.“
„Ehepaar, beide Ehegatten erwerbstätig. Nach der Geburt eines Kindes nimmt ein Ehegatte die Elternzeit in Anspruch.“