Ehegattenveranlagung
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Die Objektbeschränkung
„Anschaffungen unter Ehegatten werden nicht mit der Eigenheimzulage gefördert, wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung vorliegen (also beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben). Auch wenn Ehegatten die Förderung zweimal erhalten, darf also nicht der eine Ehegatte das Objekt während der Ehe zwecks zweiter Förderung an den anderen Ehegatten verkaufen ...“