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das Steuer-Kompendium
Ehrenamt
Weiterführende Informationen zum Thema
„Helfen ist Ehrensache: Ãber 20 Millionen Menschen in Deutschland sind ehrenamtlich engagiert und leisten damit ihren ganz persönlichen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hilft jetzt ganz konkret Menschen, die anderen Menschen helfen. Der Staat gibt für diese Hilfen für Helfer über Steuervergünstigungen 490 Millionen Euro im Jahr aus und macht Helfen, Spenden, Stiften außerdem unbürokratischer.“
„Das Standardwerk "Der Verein" bietet Vereinsvorständen, -geschäftsführern und allen engagierten Ehrenamtlichen im Verein das gesamte Know-how für die erfolgreiche Vereinsführung. In unserem Experteninformationssystem finden Sie alle wichtigen Organisationshilfen, Checklisten, Rechner und Planungstools für alle Bereiche der Vereinsarbeit. Zusammengestellt und praxiserprobt von erstklassigen Vereinsexperten.“
„ehrenamtlicher Mitarbeiter, wenn das Ehrenamt für den nicht unternehmerischen Bereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt (z.B. Gemeinderat, Schöffe, Wahlhelfer) oder für diese Tätigkeit nur Auslagenersatz und eine angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis gewährt wird (z.B. nebenberuflicher Betreuer gemäß Â§ 1897 Abs.“
„Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10. Oktober 2007) brachte einige Änderungen für das Ehrenamt.“
„Hat sich dagegen ein kommunaler Mandatsträger - zum Beispiel ein Mitglied des Stadtrates oder ein stellvertretender Bürgermeister - gegenüber seiner Fraktion verpflichtet, einen Teil seiner Mandatseinnahmen an die Fraktionskasse abzuführen, liegt keine Parteispende vor ...“
„Download: Information des Deutschen Bundestages "Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft. [PDF, 137 KB] “