Eigentümergemeinschaft
Weiterführende Informationen zum Thema
„Trotzdem ist Ihr Verwalter leider an eine solche Beschlussfassung gebunden. Er ist nicht berechtigt, gegen den Willen der Eigentümergemeinschaft Sanierungsaufträge zu erteilen oder Instandsetzungsmaßnahmen, abgesehen von dringenden Notfallmaßnahmen, durchzuführen. Es kann von Ihrem Verwalter nur verlangt werden, dass er eine Beschlussempfehlung ausspricht und die Eigentümer vollständig über die Sachlage informiert ...“
„Die Novelle des WEG stärkt mit zahlreichen neuen Vorschriften insbesondere die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft. Dieser Ratgeber informiert Sie kompetent und praxisnah über die neuen Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern.“
„Wie die Eigentümergemeinschaft Geld und Zeit spart: Mängel am Gemeinschaftseigentum rasch erkennen und die Rechte der Eigentümer erfolgreich durchsetzen.“