Eigentumswohnung, Anschaffungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„â?¬ 410,00 (ohne MwSt.) können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgezogen werden. Anschaffungskosten darüber hinaus müssen über die Jahre der Nutzung abgeschrieben werden. Bei Möbelstücken wird im Allgemeinen eine Nutzungsdauer von 13 Jahren zugrunde gelegt bei Anschaffung ab 1.1.2001 (davor 10 Jahre). Endet die doppelte Haushaltsführung früher, ist der noch nicht abgeschriebene Restwert der Wohnungseinrichtung leider nicht absetzbar.“
„1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Obwohl der Kaufpreis und die vom Bürgen geleistete Rückzahlung gleich hoch waren, ergab sich nach dieser Vorschrift ein Veräußerungsgewinn, weil die während der Vermietungszeit zu Gunsten der Steuerpflichtigen berücksichtigten Absetzungen für Abnutzung bei der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und Veräußerungspreis die Anschaffungskosten verringerten.“
„.....Wie das FG zutreffend angenommen hat, sind zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage die Anschaffungskosten der Eigentumswohnung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte im Zeitpunkt der Anschaffung auf den Bodenwert- und den Gebäudewertanteil aufzuteilen (Senatsurteile vom 15.1.1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl 1985, Teil II, S. 252, und vom 21.7.1992 IX R 72/90, unter 5., BFHE 169, 317, BStBl 1993, Teil II, S 486) ...“
„War das Gebäude technisch oder wirtschaftlich nicht verbraucht, so gehören sein Buchwert und die Abbruchkosten, wenn der Abbruch des Gebäudes mit der Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht, zu den Herstellungskosten dieses Wirtschaftsguts, sonst zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (>BFH vom 4.12.1984 - BStBl 1985 II S. 208) ...“
„1 Satz 7 EStG gewinnmindernd zu berücksichtigen. Die bei der Bemessung der AfaA zu Grunde zu legenden Anschaffungskosten sind um die (normale) AfA zu kürzen, die der Stpfl. hätte in Anspruch nehmen können, wenn er das Fahrzeug ausschließlich zur Einkünfteerzielung verwendet hätte (>BFH vom 24.11.1994 - BStBl 1995 II S. 318).“
„Ist in dem vom Steuerpflichtigen gekauften Einfamilienhaus ein Schwimmbad eingebaut, gehören die Anschaffungskosten für das Gebäude auch insoweit zur Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG, als sie auf das Schwimmbad entfallen. EStG § 10 e, Urteil vom 14.2.1996 X R 127/92, Vorinstanz: FG Münster (EFG 1993, 303) “
„Die Schuldübernahme führt nicht zu Anschaffungskosten, sondern sie geht ein in die Bestimmung des unentgeltlichen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbenen Erbquantums. Die Tochter hat also nur Anschaffungskosten von 100.000 EUR (Zahlung an den Bruder). Das entspricht ein Anteil von 2/5 des gesamten Hauswertes.“
„Da die Kosten für den Schreibtisch und den Teppich in den Vorjahren nicht vollständig abgeschrieben wären, falls vor drei Jahren mit der Abschreibung begonnen worden wäre, ist fiktiv die Abschreibung für die lezten drei Jahre zu berechnen und von den Anschaffungskosten abzuziehen. Es hätten sich folgende Werte für die Vorjahre ergeben:“
„5 Satz 1 und 2 EigZulG eine jährliche Kinderzulage von 4.602 EUR (6 x 800 EUR), insgesamt für den Förderzeitraum also 36.816 DM, obwohl der Wohnraumbedarf der Kinder durch die ETW in der Eifel nicht abgedeckt wird. Die gesamte Eigenheimzulage des A erreicht mit insgesamt 47.040 EUR mithin annähernd die Anschaffungskosten der ETW.“
„Im Fall der Neubauanschaffung (bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres und vor dem 1.1.1999) bilden die anteilig auf die energiesparenden Heizungsanlagen entfallenden Anschaffungskosten der Wohnung die Bemessungsgrundlage für den Erhöhungsbetrag (§ 9 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 EigZulG).“