Eigentumswohnung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Am besten, Sie schauen sich einmal in den eigenen vier Wänden um. Denn wenn Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner in der Eigentumswohnung zusammen leben, ist er oder sie für Sie der ideale Kandidat. Schließen Sie doch einfach einen Mietvertrag ab. Zwar hat der Bundesfinanzhof die Vermietung der Hälfte der Wohnung für unzulässig erklärt, ein kleines Kabäuschen dürfen Sie Ihrer Liebsten oder Ihrem Liebsten aber wohl vermieten.“
„Machen Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung nach dem Kauf durch Renovierungs-/Modernisierungsmaßnahmen betriebsbereit, das heißt überhaupt erst vermietbar, liegen nachträgliche Anschaffungskosten vor (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB). Ein Gebäude ist nicht betriebsbereit, wenn für den Gebrauch wesentliche Teile objektiv nicht nutzbar sind (z.B.“
„Sie sind verheiratet und haben eine Eigentumswohnung erworben. Bereits nach wenigen Monaten stellt sich Nachwuchs ein und die Eigentumswohnung ist zu klein geworden. Sie kaufen ein Haus. Es steht in Ihrem Ermessen, ob Sie nun das Haus als zweites Objekt oder als Folgeobjekt behandeln.“
„Gehört ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung mehreren Eigentümern und wird vermietet, muss die Grundstücksgemeinschaft eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Aufgrund neuer Rechtsprechung, der die Finanzverwaltung inzwischen gefolgt ist (z.B. Verfügung der OFD Düsseldorf vom 9.3.2005, DB 2005 S ...“
„Dieser Ratgeber bietet Ihnen alle Informationen die beim Kauf einer Eigentumswohnung unerlässlich sind! Sie finden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, bautechnische und rechtliche Fragen, Verträge sowie alle Steuervorteile als Immobilieneigentümer.“
„«Die Eigentumswohnung» bietet Ihnen umfassende Beiträge zum neuen WE-Recht kombiniert mit Deckerts Entscheidungsbesprechungen. Mit der Online-Version finden Sie auf einen Klick die gesuchten Gesetzestexte.“
„Sicherlich kommt dieses Beispiel in der Praxis selten vor. Denn erstens liegen die Preise für Eigentumswohnungen wesentlich höher und zweitens würde man die Baumängel zwischenzeitlich beheben lassen.“
„Wenn die Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 erfüllt sind, ist auch ein Wohnungswechsel aus Anlaß der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit beruflich veranlaßt ...“