Eigenverbrauch (USt), Von Leistungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es wird unterschieden zwischen der Entnahme von Leistungen aus nichtunternehmerischen Gründen (Eigenverbrauch) und der unentgeltlichen Abgabe von Gegenständen aus unternehmerischen Gründen. Auch die unentgeltlichen Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer werden als Wertabgabe in diesem Sinne behandelt.“
„Die Werte der SachBezV sind auch maßgebend, wenn der ArbG die Mahlzeiten nicht in einer von ihm selbst betriebenen Kantine abgibt, sondern einer (fremden) Einrichtung Barzuschüsse oder andere Leistungen zur Verbilligung der Mahlzeiten gewährt und vertragliche Beziehungen zwischen dem ArbG und dem Betreiber der Einrichtung über die Abgabe von Mahlzeiten an die AN bestehen (R 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR).“