Eigenverbrauch (USt)
Weiterführende Informationen zum Thema
„Erhoben wird die Steuer bei den Stromverkäufern (Stromversorgungsunternehmen). Jedoch kann auch der Stromverbraucher die Steuer schulden, wenn er selbst erzeugte Energie zum Eigenverbrauch entnimmt aus anderen Staaten direkt Strom bezieht oder widerrechtlich Strom entnimmt. Der Steuerschuldner (Stromversorgungsunternehmen) hat die Stromsteuer beim Hauptzollamt anzumelden. Sie kann monatlich oder jährlich entrichtet werden.“
„Sollen wir hier jetzt anfangen Ihnen Ansparabschreibung, Sonderabschreibung, nicht abzugsfähige Kosten, definitiv erstandener Eigenverbrauch etc etc etc zu erklären..?“