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das Steuer-Kompendium
Einkommen, ESt
Weiterführende Informationen zum Thema
„Das Kind muß schwerbehindert sein (also einen Schwerbehindertenausweis haben) und sich nicht selbst unterhalten können. Das ist der Fall, wenn es wegen der Behinderung nicht erwerbstätig sein kann und es keine ausreichenden Einkünfte und Bezüge oder Vermögen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes hat. Die Einkommensgrenze liegt auch hier bei 7.680 EUR zzgl. des Behindertenpauschbetrages des Kindes.“
„es sei denn, der Arbeitgeber möchte unbedingt eine Lohnsteuerkarte für den Minijob haben. Dann müsstest du Klasse 6 abgeben, und da gibt²s ab dem ersten Euro schon Lohnsteuerabzüge. Die könntest du aber ggfs. mit einer Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr wieder zurück bekommen.“
„Zusätzlich zu den 470 EUR werden ab 1999 maximal 400 EUR pro Jahr gefördert, wenn sie in Aktien, Aktienfonds oder Unternehmensbeteiligungen investiert werden. Hierfür beträgt die Sparzulage sogar 18 % (22 % im Osten). Die Beträge von 470 EUR bzw.“