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das Steuer-Kompendium
Einkommen
Weiterführende Informationen zum Thema
„1 KStG). Ausgangsbasis ist der Gewinn , der nach verschiedenen Korrekturen - vor allem wegen nicht abziehbarer Betriebsausgaben - das Einkommen bildet. Nach Abzug der Freibeträge nach §§ 24 und 25 KStG ergibt sich das zu versteuernde Einkommen ...“
„0,45 * x – 15.414."y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.3"z" ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.4"x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.5Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.“
„Bei sehr hohem Einkommen mildern nämlich die Kirchen die Höhe der Kirchensteuer durch die Kirchensteuerkappung. Darunter versteht man die Höchstbegrenzung der Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz (je nach Bundesland zwischen 3 % und 4 %) des zu versteuernden Einkommens. Bei Einkommen ab einer bestimmten Höhe, der so genannten Kappungsschwelle, ergibt sich dadurch eine niedrigere Kirchensteuer als bei der »normalen« Kirchensteuerberechnung ...“
„Gegen den Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 legte der Kläger Einspruch ein, der vom Finanzamt als unbegründet zurückgewiesen wurde. Das steuerliche Einkommen des Klägers für das Jahr 1989 wurde auf DM 39.917 --, für das Jahr 1990 auf DM 46.867,-- festgesetzt. Mit Schreiben vom 17.10.2001 beantragte der Kläger gegenüber dem damals für ihn zuständigen Finanzamt die Berichtigung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 1989 mit dem Hinweis, der Verlust aus einer Beteiligung sei um DM 21 ...“
„(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 (Gewinneinkünfte) enthalten, ist von der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a ein Entlastungsbetrag für den Anteil dieser Einkünfte am zu versteuernden Einkommen abzuziehen.2Dieser Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis der Gewinneinkünfte zur Summe der Einkünfte.3Er beträgt höchstens 100 Prozent ...“
„Je niedriger das Einkommen und der Bildungsgrad, desto geringer ist das politische und ehrenamtliche Engagement. Das geht aus dem Dritten Armuts- und Reichtumsbericht hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat. Dabei gehe die Schere bereits beim reinen Interesse auseinander: So würde sich die Mehrheit der Bevölkerung kaum für Politik interessieren, Akademiker zeigten aber deutlich mehr Interesse (54 Prozent) als Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen (31 Prozent) ...“
„Die Einkommensgrenze ist das zu versteuernde Einkommen. Sofern Sie Kinder haben, vermindert sich das zu versteuernde Einkommen noch um den Kinderfreibetrag, auch wenn Sie Kindergeld bekommen haben. Der Sparzulage-Satz beträgt ab 1994 einheitlich 9 % von maximal 470 EUR. Ab 1994 wird die Sparzulage erst bei Fälligkeit des Vertrages über das Vertragskonto abgerechnet.“
„(2) 1Auf Antrag des Leistenden erstattet das nach § 20a Abs. 1 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt den Abzugsbetrag.2Die Erstattung setzt voraus, dass der Leistende nicht zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist und eine Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer nicht in Betracht kommt oder der Leistende glaubhaft macht, dass im Veranlagungszeitraum keine zu sichernden Steueransprüche entstehen werden ...“
„Eine Aufteilung des Einkommens eines Kindes auf 2 Zeitabschnitte wird durch die monatsgenaue Berechnung des Kindstatus notwendig. Ist ein Kind z.B. 25 Jahre und beendet im Juli des Jahres seine Ausbildung, so kann für die Monate Januar bis Juli ein Kinderfreibetrag gewährt werden, sofern das Einkommen in dieser Zeit nicht größer als (7.680 EUR / 12 multipliziert mit 7 Monate) ist.“
„[18.04.2007] - Erhalten Sie den Lohn für eine Leistung, die Sie über mehrere Jahre erbracht haben, in einer Summe ausgezahlt, wäre das steuerlich sehr ungünstig. Denn in dem Jahr der Zahlung haben Sie ein sehr hohes Einkommen und damit einen sehr hohen Steuersatz. Um diesen Effekt abzumildern, wendet das Finanzamt die sogenannte "Fünftelregelung" an.“
„Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsbereich des Vereins hat oder sich vorübergehend darin aufhält. Personen, die ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit beziehen, können nur Mitglied werden, wenn ihre Mitgliedschaft dazu beiträgt den Vereinszweck zu fördern.“
„Eltern erhalten für volljährige Kinder in Ausbildung ? wird ein Einkommen von 7.680,00 ? der Kinder nicht überschritten ? Kindergeld. Ausbildungsvergütungen von über 900,00 ? sind hierbei durchaus an der Tagesordnung. Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie die Kürzung der Entfernungspauschale den Kindergeldanspruch der Eltern von 1.848,00 ? pro Jahr zunichte macht.“
„Erhalten Sie den Lohn für eine Leistung, die Sie über mehrere Jahre erbracht haben, in einer Summe ausgezahlt, wäre das steuerlich sehr ungünstig. Denn in dem Jahr der Zahlung haben Sie ein sehr hohes Einkommen und damit einen sehr hohen Steuersatz. Um diesen Effekt abzumildern, wendet das Finanzamt die sogenannte "Fünftelregelung" an ...“
„Klar ist, dass neben den Werbungskosten auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Denn dies sind Einkommensteile, die dem Kind nicht für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehen und daher nicht in den Einkommensgrenzbetrag einbezogen werden dürfen ...“
„Da im Bafög-Satz 44 Euro für Mietkosten vorgesehen seien, habe die Studentin Anspruch auf einen Mietzuschuss von gut 155 Euro. Das Kindergeld dürfe bei der Studentin ebenso wie bei allen anderen Bafög-Empfängern nicht als Einkommen angerechnet werden (Az. L 9 AS 215/07 ER).Das könnte Sie interessieren:“
„(3) Die Vorschrift über den Steuerabzugsbetrag nach § 9 Abs. 1 der Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Einkommen-, Körperschaft- und Vermögensteuer - Steueränderungsgesetz - vom 16. März 1990 (GBl. I Nr.“
„Das ist der Fall, wenn es wegen der Behinderung nicht erwerbstätig sein kann und es keine ausreichenden Einkünfte und Bezüge oder Vermögen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes hat. Die Einkommensgrenze liegt auch hier bei 7.680 EUR zzgl. des Behindertenpauschbetrages des Kindes.“
„Warum? Weil der Gesetzgeber bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht nur alle Arbeitssuchenden und alle Sozialhilfeempfänger genauer unter die Lupe nimmt, sondern auch deren Angehörige.“
„Inwiefern kann das zuviel Versteuerte in D angerechnet bzw.mit der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet werden. Und inwiefern können nun die 20 % aus A in D angerechnet bzw berücksichtigt werden?“
„Einkommensermittlung: Eigenes Vermögen bei Kindern und Unterhaltsempfängern“