Einkommensteuertarif
Weiterführende Informationen zum Thema
„Nach altem und neuem Recht unterliegt die Besteuerung der laufenden Erträge aus vermieteten Immobilien dem allgemeinen Einkommensteuertarif. Nach altem und neuem Recht erfolgt eine Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung vermieteter Immobilien nur bei einer Haltedauer unter 10 Jahren. Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen sind nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.“
„Abhängig von Ihrem Familienstand und Ihrem zu versteuernden Einkommen wird Ihre endgültige Jahressteuerschuld mit dem Einkommensteuertarif des betreffenden Veranlagungszeitraums berechnet. Die Tarifformel finden Sie im § 32a EStG. Es gibt zwei Tarife, den Grundtarif und den Splittingtarif.“
„Allein aufgrund gesetzlicher Änderungen im Einkommensteuertarif könnte es eine Belastung zwischen dem Versteuerungszeitpunkt in 2005 und dem Versteuerungszeitpunkt in 2007 geben.“