Einkünfte, Gewerbebetrieb
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Steuererklärungspflicht
„Es ist in jedem Falle zu prüfen, ob die eventuell vorhandenen anderen Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, die Grenze von 410 EUR übersteigen. Die Grenze von 410 EUR sagt nichts über die Höhe der Einnahmen aus, sondern über die Höhe der Einkünfte (siehe "Erläuterung steuerlicher Begriffe").“
steuernetz.de - Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
„Nur wenn Sie alle Merkmale erfüllen, die für einen bestimmten Katalogberuf wesentlich sind, üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, ansonsten ist Ihre selbstständige Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzuordnen. Wird zum Beispiel ein Architekt wie ein Bauunternehmer tätig, der schlüsselfertige Objekte anbietet, ist er gewerblich tätig (BFH-Urteil vom 18.10.2006, XI R 10/06, BFH/NV 2007 S. 1957).“
steuernetz.de - Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
„Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Voraussetzung ist, dass die Einkünfte durch eine im Ausland belegene Betriebsstätte (oder durch einen dort tätigen ständigen Vertreter) erzielt werden. Bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften oder bei Gründung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Ausland gibt es eine neue Meldepflicht an das Finanzamt (§ 138 Abs. 2 AO).“
SteuerThek: Allgemein Selbständige Arbeit
„Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben, dann entscheided die Art der ausgeübten Tätigkeit über die Zuordnung zu einer Einkunftsart. Wann nun diese Voraussetzungen erfüllt sind, lesen Sie bitte im Kapitel "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" nach.“
steuernetz.de - Wie wird die Höhe der Einkünfte errechnet?
„Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ermitteln sich als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, wobei eine positive Differenz als Gewinn bezeichnet wird. Deshalb spricht man auch von Gewinneinkünften.“
Wissen, Forum, Kontakte für Immobilien-Profis - haufe.de/immobilien
„Sie erhalten die Anlage GSE - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - zur Einkommensteuererklärung 2006. ...mehr “