Einkünfte, Land- Und Forstwirtschaft
Weiterführende Informationen zum Thema
„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren, sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Als Boden in diesem Sinne gelten auch Substrate und Wasser. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden ...“
„Die ab dem Veranlagungszeitraum 2009 geltende Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte führt neben den Gewinn- und Ãberschusseinkünften de facto zu einer dritten Einkunftsart.[1] Es findet eine zusätzliche Schedularisierung der Einkommensteuer statt ...“
„Das sind u.a. Bezüge auf Grund von Wertsicherungsklauseln oder von Kursgarantien, ein Damnum und ein Aufgeld. Dazu gehört auch ein im Fall der Veräußerung der stillen Beteiligung über den Betrag der Einlage hinaus erzielter Mehrerlös, soweit dieser auf einen Anteil am Gewinn eines bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahrs entfällt (BFH-Urteil vom 11.2.1981 - BStBl 1981, Teil II, Seite 465) oder soweit er ein anders bemessenes Entgelt für die überlassung der Einlage darstellt (BFH-Urteil vom 14.2 ...“
„1 und 2 und § 10h auch die Aufwendungen, die nach § 10e Abs. 6 und § 10h Satz 3 wie Sonderausgaben abgezogen werden; Entsprechendes gilt auch für Aufwendungen, die nach § 10i für nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigte Objekte wie Sonderausgaben abgezogen werden.8Negative Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr ...“
„5 vorgenommen worden ist, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden.2In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der Abzug nach § 6b Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Absatz 1, die Absetzungen für Abnutzung, die Abschreibungen sowie die Beträge nachzuweisen, die nach § 6b Abs ...“
„Grundsätzlich überhaupt nicht mit Einkommensteuer besteuert werden Einnahmequellen, die keiner dieser sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können, wie zum Beispiel Vermögenszuwächse aus Schenkungen und Erbschaften, Lotterie- und Rennwettgewinne oder Einnahmen aus Preisausschreiben.“