Einsatzwechseltätigkeit
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei einem Arbeitnehmer, der zwar vorwiegend eine Einsatzwechseltätigkeit (siehe nachfolgende Ausführungen in diesem Kapitel) ausübt, aber durchschnittlich einmal wöchentlich oder an mindestens 40 Arbeitstagen jährlich im Betrieb eine mit der Einsatzwechseltätigkeit zusammenhängende Arbeit verrichtet, z.B. Vorbereitung oder Abschluß der Einsatzwechseltätigkeit oder Berichterstattung, ist der Betrieb die regelmäßige Arbeitsstätte.“
„bei Arbeitnehmern mit Einsatzwechseltätigkeit von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung am neuen Beschäftigungsort,“
„Bestätigung über Einsatzwechseltätigkeit“