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das Steuer-Kompendium
Einspruch
Weiterführende Informationen zum Thema
„Aus dem Einspruchsschreiben muss gemäß Â§ 357 AO hervorgehen, wer Einspruch einlegt (bei zusammenveranlagten Ehegatten kann jeder Ehegatte für sich allein oder für seinen Partner mit Einspruch einlegen), dass Einspruch eingelegt wird und gegen welchen Bescheid er sich richtet. Die Einspruchsbegründung können Sie auch nachreichen. Bei einem Einspruch ohne Begründung überprüft das Finanzamt den angefochtenen Bescheid nur anhand der Akten ...“
„TIPP: Falls Sie sich also künftig gegen die Festsetzung der Kirchensteuer, nicht aber gegen die Einkommensteuer wehren, legen Sie Einspruch beim zuständigen Kirchensteueramt ein. Noch nicht geklärt ist, ob überhaupt Kirchensteuer festgesetzt werden darf, wenn die Einkommensteuer 0 Euro beträgt. Hierzu sind derzeit noch mehrere Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, auf die Sie sich in Ihrem Einspruch berufen sollten (Aktenzeichen: I R 2/07, I R 3/07, I R 7/07).“
„Der Weg über das Einspruchsverfahren ist dabei grundsätzlich erforderlich, um von einer positiven Gerichtsentscheidung profitieren zu können. Legt der Steuerzahler hingegen kein Einspruch ein, so kommt ihm das steuerzahlerfreundliche Urteil nicht mehr zugute. Durch den Einspruch bleibt der Steuerbescheid bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts "offen" ...“
„Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat gegen ein Gesetz des Bundestages Einspruch einlegen. Diesen Einspruch kann aber der Bundestag zurückweisen, so dass ein solches Gesetz vom Bundesrat nicht verhindert, sondern nur verzögert werden kann. Zustimmungsgesetze sind im Grundgesetz besonders vorgesehen. Verweigert der Bundesrat in diesem Fall seine Zustimmung, so ist das Gesetz gescheitert.“
„Wenn Sie mit diesem Begehren zum Finanzamt kommen, soll der Finanzbeamte dies erstmal mündlich ablehnen. Anschließend nimmt er Ihren Einspruch und Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" schriftlich auf und trägt den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein. Falls Sie den Antrag schriftlich stellen, wird ein Einspruch unterstellt und der Freibetrag eingetragen (OFD Münster vom 11.10.2007, Kurzinfo Nr. 20/2007).“
„Wer persönlich beim Finanzamt vorspricht, erhält vor Ort zunächst eine "formelle" Ablehnung des Antrags. Ohne das Amtszimmer verlassen zu müssen, können Sie jedoch sofort Einspruch einlegen, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Diesen verfahrensrechtlichen Kunstgriff halten die Fiskalritter für erforderlich. Ein eigenes Schreiben ist hierfür nicht notwendig, weil es Mustervordrucke geben soll, die Sie nur noch zu unterschreiben brauchen.“
„Angesichts der Höhe der im Haftungsbescheid festgesetzten Steuerschuld und der damit gewichtigen Bedeutung für den Betroffenen war für diesen die Einschaltung eines Steuerberaters naheliegend und auch berechtigt. Der Betroffene konnte aufgrund des Vorgehens der Finanzbehörden damals nicht damit rechnen, dass der Haftungsbescheid auf seinen persönlichen Einspruch hin umgehend wieder aufgehoben werden würde ...“
„Im Gesetz steht weiter, daß es ausreicht, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer den Einspruch einlegt. D.h., ein Einspruch muß nicht unterschrieben sein. Aber auch hier ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste. Im Zeitalter der Computertechnik ist auch die Einlegung eines Einspruchs durch Fax möglich.“
„ Die Kosten des Steuerberaters im Einspruchsverfahren stellen nach gefestigter Rechtsprechung einen im Rahmen der Amtshaftung ersatzfähigen Schaden dar, auch wenn nach der Abgabenordnung eine Erstattung der Kosten des Einspruchsverfahrens ausgeschlossen ist (BGH, BGHZ 21, 359 ff.; OLG München, BB 1979, 335 f.; OLG Frankfurt, BB 1981, 228 f ...“
„Oktober 2004 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in der vom Haushaltsausschuss veränderten Fassung beschlossen. Nachdem das Gesetz im November 2004 den Bundesrat ohne Einspruch passiert hat, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beendet. Mit In-Krafttreten des Gesetzes zum 1 ...“
„34 GG gegenüber dem beklagten Land zu. Sie kann das der Höhe nach unstreitige Steuerberaterhonorar, das durch die Durchführung der beiden erfolgreichen Einspruchsverfahren entstanden ist, als Schadensersatz vom beklagten Land erstattet verlangen. Entgegen der Auffassung des beklagten Landes ist ein Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung gem. § 839 BGB/ Art.“
„Einspruch eingelegt. Der Einspruch war erfolgreich. Gegenstand der Klage und der abgetretenen Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung sind die den ... entstandenen außergerichtlichen Auslagen, nämlich die mit Gebührenabrechnung vom 25.03.1992 geltend gemachten Gebühren der Klägerin (Anlage K 4 = As.“
„Das heißt, fällt das Verfassungsgerichtsurteil positiv aus, ändert das Finanzamt automatisch zu Ihren Gunsten. Wollen Sie allerdings zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen, um nicht so lange auf Ihr Geld warten zu müssen, können Sie diesen Muster-Einspruch verwenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.“
„Zwischenzeitlich sind mehrere Klageverfahren anhängig, in denen der vom Gesetzgeber verordnete höhere Besteuerungsanteil gerichtlich überprüft werden soll. Sie sollten daher gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und auf die nachfolgenden Klagen verweisen.“
„Leider wird den Finanzbeamten von den Gerichten häufig Recht gegeben. Wenn das Finanzamt Ihre Kosten nicht anerkennt, sollten Sie zumindest Einspruch einlegen und auf das Revisionsverfahren beim BFH (Az. VI R 13/07) hinweisen.“
„Sollten Sie von dieser Handhabung der Finanzämter betroffen sein, legen Sie unter Hinweis auf das anhängige Verfahren vor dem EuGH (Az. C-156/08) Einspruch gegen Ihren Grunderwerbsteuerbescheid ein.“
„Einziger Haken: Das Finanzamt wird erst einmal ablehnen. Sie müssen also Einspruch einlegen und ein "ruhendes Verfahren" beantragen.“
„Denn im Gefolge des seinerzeit durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Staatshaftungsgesetzes war in die Abgabenordnung durch das Vereinfachungsgesetz vom 18 ...“