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Einzelbewertung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ob bei sog. Deckungsgeschäften, also bei Geschäften, in denen der Stpfl., um das in den Fremdwährungsforderungen liegende Wagnis auszugleichen oder zu vermindern, Schulden gleicher Fremdwährung in entsprechender Höhe eingeht, eine Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes hinzunehmen ist, wird man wohl bejahen müssen. Hier würde eine getrennte Behandlung von Forderung und Schulden der wirtschaftlichen Lage nicht gerecht ...“
„Für den Fall, dass der Kläger den Dienstwagen einmal wöchentlich für die Fahrten zum Betriebssitz genutzt habe, sei bei der Ermittlung des Zuschlags auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten abzustellen und entgegen dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Einzelbewertung der Fahrten entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG vorzunehmen.“
„"Wird der Dienstwagen einmal wöchentlich für Fahrten Wohnung Arbeitstsätte genutzt, so hängt die Höhe des Zuschlags von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten ab. Zur Ermittlung des Zuschlags ist eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002% des Listenpreises je Entfernungskilometer vorzunehmen."“