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das Steuer-Kompendium
Elterngeld
Weiterführende Informationen zum Thema
„das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder, das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder sowie Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 nach den §§ 294 bis 299 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und die Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes oder den §§ 70 bis 74 des Sold...“
„Bemessungsgrundlage für die Höhe des Elterngelds ist das durchschnittliche Einkommen eines Monats abzüglich Steuern, Sozialversicherungsabgaben und einem Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Ehegatten, die beide Arbeitslohn erzielen, haben das Wahlrecht zwischen der Lohnsteuerklassenkombination III/V oder IV/IV. Um ein möglichst hohes Nettoeinkommen zu erzielen, sollte also der Partner, der das Elterngeld beanspruchen will, möglichst lange vor der Geburt die Steuerklasse III wählen.“
„Das Elterngeld wird ab Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es handelt sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind ab dem 1.1.2007 geboren wurde. Eltern von Kindern, die bis zu diesem Stichtag geboren wurden, haben weiterhin ggf.“
„In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 676.000 Kinder geboren. Das Familienministerium geht davon aus, dass etwa 40.000 Familien das Elterngeld nicht beantragen werden, da die Eltern vollerwerbstätig bleiben und somit mit dem Ãberschreiten der 30 Wochenarbeitsstunden keinen Anspruch auf das Elterngeld haben. Die etwa 10.000 Mehrlingsgeburten berücksichtigt, ergibt dies 620.000 Elternhaushalte als Berechnungsgrundlage.“
„1.800 Â? monatlich). TIP: Bei Arbeitnehmerehegatten wirkt sich die Wahl der Steuerklassen unmittelbar auf die Höhe des Elterngeldes aus. Da nach der Geburt häufig die Mutter ihre Erwerbstätigkeit einstellt, kann eine günstigere Steuerklasse für sie das Nettoeinkommen und damit das spätere Elterngeld erhöhen. Wegen möglicher Nachteile sollte dies nur nach vorheriger sachkundiger Beratung erfolgen.“
„Das Elterngeld unterliegt dem so genannten Progressionsvorbehalt. Dennoch ist und bleibt das Elterngeld eine steuerfreie Leistung, die Eltern in den wichtigen ersten Monaten mit Kind unterstützt. Berechnungen zeigen, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes steuerlich entlastet werden oder insgesamt sogar über ein höheres Einkommen verfügen können.“
„[04.12.2006] - Für Kinder, die ab dem 1.Januar 2007 auf die Welt kommen, zahlt der Staat Elterngeld. Wie viel den jungen Eltern monatlich überwiesen wird, hängt von der Höhe ihres Netto-Einkommens vor der Geburt ab. Mit unserem Rechner können Sie nicht nur den genauen Betrag kalkulieren, sondern auch prüfen, ob sich ein Teilzeitjob in der Elternzeit für Sie auszahlt.“
„Dieser Effekt wird als "Progressionsvorbehalt" bezeichnet. Ihm unterliegen zum Beispiel das Arbeitslosengeld I, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit, Schlechtwettergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder ausländische Einkünfte, die in Deutschland steuerfrei sind. Mit diesem Rechner ermitteln Sie, wie sich solche Einnahmen auf die Steuer auswirken.“
„Der Bundesrat will die Beantragung des Elterngeldes vereinfachen. Unter anderem sollen die Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit und die Pauschalierung von Steuern und Abgaben bei Gewinneinkünften geändert werden.“
„Die Behörden müssen auch zielgerichtete Steuerklassenwechsel bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigen. Das ergibt sich aus zwei aktuellen Entscheidungen der Sozialgerichte Dortmund und Augsburg.“
„Im Falle einer Familie, in der beide Elternteile arbeiten, wirkt sich der Progressionsvorbehalt folgendermaßen aus: [Weiterlesen beim BMF]“