Entgelte Für Dauerschulden
Weiterführende Informationen zum Thema
Abschnitt 50 GewStR 1998 hier in der aktuellen Fassung
„ Abschnitt 46 GewStR 1998 - Begriff der Entgelte für Dauerschulden “
Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
„ Abschnitt 46 GewStR 1998 - Begriff der Entgelte für Dauerschulden “