Entlastungsbetrag, Alleinerziehende
Weiterführende Informationen zum Thema
„Da eine Hausgemeinschaft durch die Gemeinden und die Finanzbehörden nicht oder allenfalls mit erheblichem Aufwand feststellbar sei, sei eine gerechte und gleiche Besteuerung nicht gewährleistet. Es sei nicht sichergestellt, dass die Steuerentlastung nur den Alleinerziehenden zukommt. Der BRH empfahl deshalb, auf eine Aufhebung der steuerlichen Förderung von Alleinerziehenden hinzuwirken. Eine Förderung solle außerhalb des Steuerrechts gewährt werden.“
„Es ersetzt Ihnen allenfalls das, was es Sie kostet. Und: Es ist nicht Aufgabe der Regelung, Alleinerziehende dazu zu verpflichten, ihre volljährigen Kinder aus der Wohnung zu verweisen. Vielmehr soll verhindert werden, dass eheähnliche Lebensgemeinschaften oder nicht eingetragene Lebenspartnerschaften den Entlastungsbetrag erhalten.“
„den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) in der Steuerklasse II,ergibt den zu versteuernden Jahresbetrag.6Für den zu versteuernden Jahresbetrag ist die Jahreslohnsteuer in den Steuerklassen I, II und IV nach § 32a Abs. 1 sowie in der Steuerklasse III nach § 32a Abs. 5 zu berechnen ...“
„in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) zu berücksichtigen ist;3.“
„der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören.“
„den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende( § 24b ) in der Steuerklasse II,“
„Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“