Entlastungsbetrag Für Alleinerziehende
Weiterführende Informationen zum Thema
EStG - Einzelnorm
„(6) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um den Entlastungsbetrag nach § 32c, die anzurechnenden ausländischen Steuern und die Steuerermäßigungen, vermehrt um die Steuer nach § 32d Abs. 3 und 4, die Steuer nach § 34c Abs. 5, die Nachsteuer nach § 10 Abs.“
SteuerThek: Steueränderungen 2004
„Damit Sie prüfen können, ob Sie von dem neuen Tarif profitieren, hier ein Überblick über die "Schattenseiten" der steuerlichen Neuregelung. Tarif Die für das Jahr 2005 bereits beschlossene Absenkung des Steuertarifs wird teilweise auf 2004 vorgezogen. Der Grundfreibetrag steigt auf 7.664 Euro. Der Eingangssteuersatz wird auf 16 Prozent (bisher 19,9 Prozent) gemindert.“
steuernetz.de - Das sind die Anspruchsvoraussetzungen
„» Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende “