Entnahme USt (Umsatzsteuer)

Grundsätzlich fällt bei Entnahmen die Umsatzsteuer dann an, wenn vorher bei der Anschaffung die Vorsteuer geltend gemacht wurde, da die Entnahme steuerrechtlich einer Lieferung gegen Entgeld gleichgestellt wird. Anstatt des Verkauferlöses wird ein Teilwert geschätzt und als fiktive Betriebseinnahme, welche sich aus Bruttowert und Umsatzsteuer ergibt, angesetzt. Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen werden also wie Einnahmen behandelt und müssen somit versteuert werden.

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