Entnahmen

Eine Entnahme stellt eine Überführung von Geld oder Gegenständen (Bar- und Sachentnahmen) aus dem betrieblichen Bereich in die Privatsphäre des Unternehmers dar. Über die rein privaten Entnahmen von Vermögensgegenständen ist ebenfalls denkbar, dass ein Unternehmer eine „Leistung“ oder „Nutzung“ seines Unternehmens in Anspruch nimmt, die nicht für den Absatzmarkt bestimmt ist und für die im Unternehmen ein Aufwand gebucht wurde. (Bsp.: Einsetzen der Angestellten zu privaten Zwecken; private Nutzung eines betrieblichen PKW)

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