Entnahmewert
Der Entnahmewert ist im allgemeinen der Teilwert des Gegenstandes, welcher aus dem Unternehmen entnommen wird. Es handelt sich dabei um den fiktiven Betrag, den ein potentieller Käufer für das jeweilige Wirtschaftsgut bei einem Verkauf zahlen würde. Der Entnahmewert entspricht somit dem im allgemeinen Rechtsverkehr erzielbaren Preis zum Zeitpunkt der Entnahme.
Weiterführende Informationen zum Thema
steuerlinks.de - Entnahmen
„Unter Entnahmen werden alle Wertabgaben zu betriebsfremden Zwecken verstanden. So gehören auch selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte zu den Entnahmen. Neben den Bar- und Sachentnahmen ist auch die Entnahme von Nutzungen und Leistungen möglich.“
steuerlex.de - 4-III-Rechnung - Entnahmen
„Der Entnahmewert ist als fiktive Betriebseinnahme im Jahr der Entnahme zu erfassen. Der Entnahmewert ist dabei grundsätzlich der Teilwert. Der Entnahmewert kann auch der Buchwert sein...“