Entnahmewert

Der Entnahmewert ist im allgemeinen der Teilwert des Gegenstandes, welcher aus dem Unternehmen entnommen wird. Es handelt sich dabei um den fiktiven Betrag, den ein potentieller Käufer für das jeweilige Wirtschaftsgut bei einem Verkauf zahlen würde. Der Entnahmewert entspricht somit dem im allgemeinen Rechtsverkehr erzielbaren Preis zum Zeitpunkt der Entnahme.

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