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Entschädigung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Dauerwohnberechtigte im Sinne der §§ 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz ist nur dann als wirtschaftlicher Eigentümer der Wohnung anzusehen, wenn seine Rechte und Pflichten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Rechten und Pflichten eines Eigentümers der Wohnung entsprechen und wenn er aufgrund des Dauerwohnrechtsvertrags bei Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung erhält. Ob dies zutrifft, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls (BFH vom 11.9 ...“
„Abfindungen sind Entschädigungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, insbesondere des Verlustes des Arbeitsplatzes, erhält. Sie können in einer Summe, in Teilbeträgen oder in fortlaufenden Beträgen ausgezahlt werden (BFH-Urteil vom 11.1.1980 - BStBl 1980, Teil II, Seite 205). Nicht zu den Abfindungen gehören andere Bezüge, die lediglich aus Anlaß der Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden.“
„Durch die "negative" Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und die relativ hohe Zahl der "vernichteten" Arbeitsplätze sowie die steigende Zahl der Sozialpläne im Zusammenhang mit der Schließung oder Teilschließung von Betrieben steigt die Zahl der Entschädigungszahlungen stark an. In den steuerlichen Erklärungsvordrucken handelt es sich hier um die Werte, die in der Anlage N zu erfassen sind. § 3 EStG besagt zu diesem Thema:“
„überschreitet die Abfindung den Freibetrag, so unterliegt sie insoweit dem Lohnsteuerabzug. Ist der steuerpflichtige Teil der Abfindung eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 20.10.1978 - BStBl 1979, Teil II, Seite 176), so ist die für diesen sonstigen Bezug ermittelte Lohnsteuer nach Maßgabe des § 39b Abs. 3 Satz 10 EStG einzubehalten.“
„Eine Ausnahme wird aber gemacht. Wenn Sie ohne Trauschein zusammenleben und der Anspruch Ihres Partners auf Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe aufgrund von Unterhaltsleistungen, die Sie bestreiten, gekürzt wird, dürfen Sie immerhin als kleine Entschädigung bis zu 7.680 EUR der Zahlungen veranschlagen. In diesem Fall wird also obiger Grundsatz verwässert. “
„Soll das Wohnrecht dem Mustervertrag entsprechen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Es muß in jedem Fall veräußerlich und vererblich sein. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dauerwohnrechts hat der Grundstückseigentümer dem Dauerwohnberechtigten eine angemessene Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts des Dauerwohnrechts zu zahlen.“
„wenn die Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (Krohn/Papier, Aktuelle Fragen der Staatshaftung und der öffentlich-rechtlichen Entschädigung, 1986, S. 32); “
„nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.“