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Erbbaurecht
Weiterführende Informationen zum Thema
„2 Satz 3 EStG). Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Vermessungsgebühren, Notar- und Gerichtskosten) sind Anschaffungskosten des Erbbaurechts und können nur über die Laufzeit des Erbbaurechts verteilt abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 4.6.1991, BStBl. 1992 II S. 70).“
„Vom Erbbauberechtigten neben Erbbauzins gezahlte Erschließungsbeiträge fließen dem Erbbauverpflichteten erst bei Realisierung des Wertzuwachses zu (>BFH vom 21.11.1989 - BStBl 1990 II S. 310). Der Erbbauberechtigte kann die von ihm gezahlten Erschließungskosten nur verteilt über die Laufzeit des Erbbaurechtes als Werbungskosten abziehen (>BMF vom 16.12.1991 - BStBl I S. 1011),“
„Das Erbbaurecht hat eine Doppelnatur: Einerseits handelt es sich um eine dingliche Belastung des Erbbaurechtsgrundstücks, andererseits um selbständiges Gebäudeeigentum (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Vertragsmuster berücksichtigt die wegen der Doppelnatur des Erbbaurechts besonderen “
„Aufwendungen eines Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts auf seinem Grundstück, um das aufgrund des Erbbaurechts errichtete Haus abzureißen und einen Neubau zu erstellen, sind Herstellungskosten des Neubaus (BFH-Urteil vom 13.12.2005, IX R 24/03, BStBl. 2006 II S. 461).“
„Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt ...“
„Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht);“
„Das Dokument enthält beispielhaft einen Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechts, den Sie Ihrer Situation entsprechend ändern können. Das Erbbaurecht erstreckt sich auch auf den für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks.“
„944). Sofern für den Bauherrn jedoch an dem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauchsrecht bestellt wurde, erlangt der Bauherr das bürgerlich-rechtliche Eigentum an dem von ihm errichteten Gebäude.“
„Oberschleißheim, ehemaliger Flugplatz, Erbbaurecht an 17,0 ha, München, Teilfläche des HZA München - Deutsches Museum in München (Kap. 0405 Tit. 632 22)“
„ § 131 BewG - Wohnungseigentum und Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht“
„ EinbaumöbelErbbaurecht“